Lebenslagen: ChangeMe

Seitenbereiche

Rathaus Wolpertshausen

Eine Gemeinde zum Wohlfühlen

Wolpertshausen am Abend

Eine Gemeinde zum Wohlfühlen

Sonnenwolken
Blick auf Wasserturm
Hohenberg im Sommer

Erlaubnispflichtige Gewerbe

Grundsätzlich besteht in der Bundesrepublik Deutschland Gewerbefreiheit. Dennoch gibt es Ausnahmen von dieser Regel.

Für einige Gewerbe sind besondere Zulassungsvoraussetzungen erforderlich wie Fachkundeprüfungen, Unterrichtungen, Konzessionen, Genehmigungen oder besondere Erlaubnisse.

Folgende gewerbliche Tätigkeiten sind beispielsweise erlaubnispflichtig:

  • Betrieb von Schank- und Speisewirtschaften mit Alkoholausschank
  • Betrieb von Taxiunternehmen
  • Finanzanlagenvermittler
  • Güterkraftverkehrsunternehmen
  • Handel mit Waffen, Munition und Sprengstoff
  • Handwerk
  • Herstellung von Waffen und Arzneimitteln
  • Inkassobüros
  • Krankentransporte
  • Makler
  • Pflegedienste
  • Privatkrankenanstalten
  • Tätigkeiten im Bewachungsgewerbe
  • Versicherungsvermittler

Hinweis: Diese Aufzählung ist nicht vollständig. Sie müssen bei diesen Gewerben Ihre persönliche Zuverlässigkeit, häufig auch Ihre fachliche Eignung und gegebenenfalls Ihre finanzielle Leistungsfähigkeit oder bestimmte räumliche Verhältnisse nachweisen können.

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg hat ihn am 11.06.2024 freigegeben.

Link zur Website Metzgerei SetzerLink zur Website ZuckerLink zur Website TotalLink zur Website GüdeLink zur Website WaltzLink zur Website Outlet HohenloheLogo Website Bäuerliche Erzeugergemeinschaft Schwäbisch HallLogo Ecoland e.V.Link zur Website Heilpraktiker WolpertshausenLink zur Website ETW GmbHLogo Veit OsianderLogo STAKOLogo Nachtigall ́s kreative Welt GmbH